AGB
§ 1 Vertragsgegenstand
Die legendlime Software Design & Entwicklung, Thomas Kautenburger, Zwischen den Wegen 28, 66679 Losheim am See (nachfolgend „legendlime") erbringt Dienstleistungen an Endkunden aufgrund der nachfolgenden AGB und der jeweils gültigen Preisliste Software Design-, Entwicklungs- und Servicedienstleistungen. Die jeweils gültige Preisliste wird auf Anfrage elektronisch zur Verfügung gestellt.
§ 2 Leistungsumfang
Art und Umfang der Dienstleistungen ergeben sich aus der schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung der legendlime
§ 3 Vergütung und Zahlungsziel
- Es gelten die Preise entsprechend der jeweils gültigen Preisliste Software Design-, Entwicklungs- und Servicedienstleistungen. Übernachtungskosten werden der legendlime in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den aktuell gültigen steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden der legendlime ersetzt bei Benutzung der Bahn: Fahrtkosten 2. Klasse, eines Flugzeuges: Flugkosten der Economy-Klasse, des Pkw: 0,60 € für jeden gefahrenen Kilometer. Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt der legendlime vorbehalten. Diese ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Endkunden zu unternehmen.
- Alle in Absatz 1 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, sofern für die legendlime nicht die Befreiung von der Umsatzsteuer nach §19 UStG - sogenannte Kleinunternehmerregelung - zum Tragen kommt.
- Die Vergütung bei Abrechnung von Tages- oder Stundensätzen ist jeweils zum Monatsende fällig. Bei Vereinbarung von Pauschalhonoraren nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen, Teilzahlungen nach Leistungsfortschritten sind möglich. Die Vergütung ist in jedem Falle unverzüglich und ohne jeden Abzug nach Rechnungseingang zu leisten.
§ 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung
Die legendlime bestimmt ihren Arbeitsort und ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich.
§ 5 Berichterstattung
Die legendlime erstattet dem Endkunden einen Bericht über die laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Endkunden einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.
§ 6 Aufwendungsersatz
- Der Endkunde erstattet der legendlime folgende im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen:
- Fahrzeiten werden auf Basis der vereinbarten Stundensätze in Rechnung gestellt. Es gilt als Fahrzeit der tatsächliche Zeitaufwand für die Fahrt vom Standort der legendlime zum Arbeitsort der Leistungserbringung, sofern der Arbeitsort nicht von der legendlime bestimmt wurde.
- Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen der legendlime bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Endkunden.
§ 7 Mitwirkungspflicht des Endkunden
- Der Endkunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der legendlime alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihr alle Informationen erteilt werden und sie von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der legendlime bekannt werden.
- Auf Verlangen der legendlime hat der Endkunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr vorgelegten Unterlagen sowie ihrer Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
§ 7 Nutzungsrechte
- Für die im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstandenen Softwarekomponenten, welche unter Verwendung von „Open Source“ Softwarekomponenten erstellt worden sind, gelten die Nutzungsrechte für Open Source Software.
- Die Software darf beliebig kopiert, verbreitet, genutzt und verändert werden. Es gibt keine Nutzungsbeschränkungen. Weder bezüglich der Anzahl der Benutzer, noch bezüglich der Anzahl der Installationen.
§ 8 Schweigepflicht, Datenschutz
- Beide Parteien sind verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es dabei um den Endkunden oder die legendlime selbst oder deren Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass eine der Parteien die jeweils andere Partei von dieser Schweigepflicht entbindet.
- Die legendlime ist verpflichtet, ihr anvertraute personenbezogene Daten nur im Rahmen ihrer Tätigkeit im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Die Daten sind nach Beendigung des Vertrags unverzüglich zu löschen. Bei Einschaltung Dritter muss die legendlime dieselben Pflichten dem Unterauftragnehmer entsprechend auferlegen.
§ 9 Vertragsdauer / Kündigung
- Soweit nicht anders vereinbart, werden Verträge über Dienstleistungen der legendlime mit der Unterzeichnung wirksam und enden mit Erbringung der vereinbarten Leistungen.
- Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei (3) Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 10 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
Die legendlime verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, spätestens aber nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.
§ 11 Sonstige Ansprüche
Mit der Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche der legendlime gegen den Endkunden aus dem Vertrag erfüllt.
§ 12 Haftung
- Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Endkunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten dieses Vertrages und aus unerlaubter Handlung sowie wegen Vermögensschäden, Betriebsunterbrechung, Informationsverlusten, entgangenen Gewinns, fehlerhafter Beratung, Verlusts von Daten oder Softwaremängeln sind ausgeschlossen
- Die legendlime haftet nur für Schäden in Fällen des Vorsatzes und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Soweit dem Endkunden nach Absatz 2 Schadens- und Aufwandsersatzansprüche zustehen, verjähren diese innerhalb einer Verjährungsfrist von 12 Monaten nach Erbringung der jeweiligen Leistung.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Alle Vereinbarungen im Rahmen des gesamten Vertragsverhältnisses bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsabschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang eines Vertragsverhältnisses ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der Institution der Industrie- und Handelskammer Saarland geschlichtet.
- Gerichtsstand ist der Sitz der legendlime.